Die Schulentwicklungsplanung im Amt Geltinger Bucht wird seit mehreren Jahren intensiv beraten. Die Entscheidungen dabei sind nicht trivial. Geht es doch um nicht weniger als die Frage welche Schulstandorte Zukunft haben, saniert und ggf. auch zu Ganztagsschulen ertüchtigt werden. Die Schulentwicklungsplanung gründet sich daher auf vielen Fragen, die sich erst in der Zukunft klären lassen. Gleichzeitig soll eine Verlässlichkeit geschaffen werden, in dem ein Beschluss herbeigeführt wird.
Es ist absehbar, dass auf der Sitzung des Bildungsausschusses am 08. November 2022 eine Empfehlung ausgesprochen wird. Deshalb gilt es nun weiterhin darauf zu drängen, die wichtigsten Fragen zu klären, gleichzeitig aber einzufordern, dass Steinbergkirche als größter Ort im Amt und gleichzeitig Zentralort auch Schulstandort bleibt. Deshalb hat die SPD folgenden Antrag gemeinsam mit der WSQ in die Gemeindevertreterversammlung eingebracht, der einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen wurde.
„Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt, dass sofern eine Reduzierung auf zwei Schulstandorte im Amt erfolgt, Steinbergkirche einer der Standorte im Amtsgebiet sein muss auf die gemäß Vorlage „2022-00AA-322“ reduziert werden soll.“
Im Zuge der Schulentwicklung im Amt Geltinger Bucht begrüßt die Gemeinde Steinbergkirche die Untersuchungen und Analysen und teilt diese weitgehend. Die Schlussfolgerungen hieraus teilt die Gemeinde Steinbergkirche hingegen nicht. In einem großen Amt muss die Daseinsfürsorge und damit auch die Schule den planerischen Funktionen im Amt entsprechen. Damit ergibt sich, dass die zwei vorgesehenen Schulstandorte in den beiden zentralen Orten, die auch einen großen Teil der Bevölkerung im Amt beherbergen, angesiedelt sein müssen. Damit werden auch gute Erreichbarkeit und kurze Wege gewährleistet.
Damit wären die Standorte in Gelting und Steinbergkirche weiterzuführen. Um zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen, sollte in Steinbergkirche perspektivisch eine gemeinsame Grund- und Gemeinschaftsschule errichtet werden. Die Vertreter der Gemeinde im Schul- und Amtsausschuss werden gebeten einvernehmlich und gemeinsam alles Nötige zu veranlassen, um den Beschluss der GV umzusetzen und die entsprechenden Beschlüsse im Schul- und Amtsausschuss zu erwirken.
Jetzt gilt es diesen Antrag stark zu vertreten.